POSIFORMIN 2% Augensalbe 5 g
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Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.
PZN | 03515911 |
Anbieter | URSAPHARM Arzneimittel GmbH |
Packungsgröße | 5 g |
Packungsnorm | N2 |
Darreichungsform | Augensalbe |
Produktname | Posiformin 2% |
Monopräparat | ja |
Wirksubstanz | Bibrocathol |
Rezeptpflichtig | nein |
Apothekenpflichtig | ja |
Art der Anwendung?
Bringen Sie das Arzneimittel in den Bindehautsack des/jedes Auges ein oder tragen Sie das Arzneimittel auf die erkrankte Stelle des Augenlids auf.
Dauer der Anwendung?
Die Dauer der Anwendung soll bis zur Besserung der Beschwerden erfolgen. Bei länger andauernden Beschwerden sollten Sie jedoch einen Arzt aufsuchen.
Überdosierung?
Setzen Sie sich bei dem Verdacht auf eine Überdosierung umgehend mit einem Arzt in Verbindung.
Generell gilt: Achten Sie vor allem bei Säuglingen, Kleinkindern und älteren Menschen auf eine gewissenhafte Dosierung. Im Zweifelsfalle fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker nach etwaigen Auswirkungen oder Vorsichtsmaßnahmen.
Eine vom Arzt verordnete Dosierung kann von den Angaben der Packungsbeilage abweichen. Da der Arzt sie individuell abstimmt, sollten Sie das Arzneimittel daher nach seinen Anweisungen anwenden.
Alle Altersgruppen | 0,5 cm langer Salbenstrang | 3-5-mal täglich | verteilt über den Tag |
Der Wirkstoff des Arzneimittels ist Bibrocathol. Die Substanz wirkt desinfizierend, entzündungshemmend und adstringierend auf Schleimhäute und Wundoberflächen. Auf Schleimhäuten und Wunden kann Bibrocathol eine schützende Membran gegen das Eindringen bakterieller Erreger bilden. Die adstringierende Wirkung von Bibrocathol kann zu einer Hemmung von Entzündungen und Sekretionen führen. Die Anwendung von Bibrocathol ist auf die lokale Behandlung von leichteren Infektionen und Entzündungen der äußeren Augenabschnitte beschränkt.
- Überempfindlichkeit gegen die Inhaltsstoffe
Was ist mit Schwangerschaft und Stillzeit?
- Schwangerschaft: Wenden Sie sich an Ihren Arzt. Es spielen verschiedene Überlegungen eine Rolle, ob und wie das Arzneimittel in der Schwangerschaft angewendet werden kann.
- Stillzeit: Wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker. Er wird Ihre besondere Ausgangslage prüfen und Sie entsprechend beraten, ob und wie Sie mit dem Stillen weitermachen können.
Ist Ihnen das Arzneimittel trotz einer Gegenanzeige verordnet worden, sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker. Der therapeutische Nutzen kann höher sein, als das Risiko, das die Anwendung bei einer Gegenanzeige in sich birgt.
Für das Arzneimittel sind nur Nebenwirkungen beschrieben, die bisher nur in Ausnahmefällen aufgetreten sind.
Bemerken Sie eine Befindlichkeitsstörung oder Veränderung während der Behandlung, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.
Für die Information an dieser Stelle werden vor allem Nebenwirkungen berücksichtigt, die bei mindestens einem von 1.000 behandelten Patienten auftreten.
- Falls mehrere Augentropfen/Augensalben verwendet werden, ist ein Abstand zwischen den Anwendungen erforderlich.
- Wollwachsalkohole (z. B. Wollwachs, Lanolin) können Hautreizungen (z.B. Kontaktdermatitis) hervorrufen.
- Es kann Arzneimittel geben, mit denen Wechselwirkungen auftreten. Sie sollten deswegen generell vor der Behandlung mit einem neuen Arzneimittel jedes andere, das Sie bereits anwenden, dem Arzt oder Apotheker angeben. Das gilt auch für Arzneimittel, die Sie selbst kaufen, nur gelegentlich anwenden oder deren Anwendung schon einige Zeit zurückliegt.